Aktuelles

VbF - neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 – VbF 2023 regelt unter anderem Details zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten.

Einige Begriffe, wie z.B. die aktive und passive Lagerung wurden neu eingeführt.

Die bisherige Unterscheidung in "mit Wasser mischbare brennbare Flüssigkeiten - A" und "nicht mit Wasser mischbare Flüssigkeiten -B" ist nicht mehr zu finden.

Nun werden brennbare Flüssigkeiten in 4 Gefahrenkategorien anhand ihres Flamm- bzw. Siedepunktes eingeteilt.

Die ersten drei Gefahrenkategorien entsprechen der Einteilung der CLP-Verordnung (EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische) und sind bei gekauften brennbaren Flüssigkeiten auch durch die H-Sätze 224, 225 und 226 erkennbar.

Die vierte Gefahrenkategorie wurde für Gasöle und Petroleum, unabhängig vom Flammpunkt geschaffen, weshalb nun Diesel und Heizöl somit unter die Gefahrenkategorie 4 fallen.

Die Zuordnung der bisherigen Gefahrenklassen zu den jetzigen Gefahrenkategorien ist auch für bestehende Bescheide in der VbF 2023 geregelt.

Unsere Partner: