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TRVB 121 O 2025 Neu - Brandschutzpläne

Die TRVB 121 O wurde mit der Ausgabe 2025 einer deutlichen Überarbeitung unterzogen.

Neben vielen neuen Symbolen werden nun auch Brandschutzplanersteller deutlich in die Verantwortungspflicht genommen. Nunmehr muss zur Vidierung eine Bestätigung über die Inhaltliche Richtigkeit  vorgelegt werden. eine dokumentierte Begehung vor Ort ist für diese Bestätigung erforderlich.

Zur Erleichterung des Feuerwehreinsatzes müssen nun die Plannummern am Plankopf farblich hervorgehoben werden.

Vorallem im Bereich der Fotovoltaik wurde viele neue Symbole eingeführt und die Darstellung von Fotovoltaikanlagen - auch in einem eigenen Plansatz bei Gebäude ohne Brandschutzpläne - geregelt. 

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