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TRVB 120 O 2025 Neu - Eigenkontrolle - Kontrollplan
Die neue TRVB 120 O regelt, in Verbindung mit der TRVB 117 O „Organisatorischer Brandschutz – Ausbildung“ und TRVB 119 O „Organisatorischer Brandschutz“, die Mindestanforderungen für die Brandschutz - Eigenkontrollen in Gebäuden, sofern durch bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, Herstellerangaben, etc. keine anderen Regelungen bestehen.
Die Neuauflage wurde im Vergleich zur Vorgängerversion umfangreicher und an aktuelle (Haus)technikanlagen angepasst.